§1 Geltungsbereich
Nachstehenden Bedingungen gelten für dieses und alle künftigen Geschäfte zwischen uns und dem Besteller. Die Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns schriftlich anerkannt sind, mündliche Nebenabsprachen bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle von uns abgegebenen Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
§2 Preise
Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Preis- steigerungen nach Angebotsabgabe oder Auftragsbestätigung infolge gestiegener Lohn- oder Rohstoffkosten werden bei Rechnungsstellung berücksichtigt. Offensichtliche Irrtümer bei Preisangaben in unseren Angeboten und Auftragsbetätigungen verpflichten uns nicht, zu diesen Preisen zu liefern. Die Umsatzsteuer ist in den genannten Preisen nicht enthalten, sie wird in den jeweils gültigen Sätzen gesondert berechnet. Für Kleinaufträge - ausgenommen Muster aus Lagervorrat - erfolgt Berechnung eines Mindestrechnungsbetrages, den wir nach billigem Ermessen festsetzen. Bei Produkten aus Sonderwerkstoffen, die nach Bestellung von uns gefertigt werden müssen, behalten wir uns vor, eine Mindestabnahme von EUR 150,- in Rechnung zu stellen.
§3 Werkzeuge
Von uns oder in unserem Auftrag hergestellte Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn sie dem Abnehmer anteilig berechnet werden.
§4 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn bei Zahlung alle Rechnungen, deren Ausstellungsdatum mehr als 45 Tage zurückliegt, beglichen sind.Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnen.Aufrechnungen mit Gegenforderungen (soweit nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt) und Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sind ausgeschlossen.Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen aus sämtlichen Verträgen mit dem Besteller nur gegen Vorauszahlung oder Leistung einer angemessenen Sicherheit auszuführen. Kommt der Besteller unserer Aufforderung, Sicherheit oder Vorauszahlung zu leisten, binnen angemessener Frist nicht nach, so sind wir berechtigt von sämtlichen noch nicht vollständig abgewickelten Verträgen mit dem Besteller zurückzutreten.
§5 Versand
Der Versand erfolgt ab Lager Hamburg, ausschließlich Verpackung, mit der günstigsten Versandart, wenn vom Käufer nichts anderes bestimmt ist. Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers, und zwar unversichert.
§6 Lieferfristen und Lieferumfang
Bei Nichteinhaltung einer von uns verbindlich zugesagten Lieferfrist, kann der Besteller nach schriftlicher Mahnung eine Verzugsentschädigung von 0,5% für jede volle Woche, höchstens jedoch insgesamt 5% des Nettorechnungswertes der verzögert gelieferten Teile verlangen, und wenn wir die Lieferung auch innerhalb einer uns schriftlich gesetzlich Nachfrist von mindestens drei Wochen nicht nachgeholt haben, vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 9 geltend gemacht werden. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Lager verlassen hat. Außerhalb unseres Einflußbereiches liegende Ereignisse, insbesondere Verkehrsstörungen und Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, verlängern die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch dann, wenn diese Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.Für die Einhaltung der spezifischen Gewichte und Maße kann eine Gewähr nicht übernommen werden. Wir behalten uns Abweichungen, je nach dem Artikel, bis zu 10% nach oben unter vor, ferner auch Abweichungen in der Farbe. Alle Gummiteile werden mit elektronischen Zählwaagen gezählt. Es sind daher Mehr- und Minderlieferungen bis zu 3% ohne Verrechnung anzuerkennen.Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Auftragsmenge in einem Arbeitsgang zu fertigen. Das schließt für den Abnehmer die Verpflichtung ein, die gesamte Abrufmenge abzunehmen.Abrufaufträge müssen innerhalb der vereinbarten Frist so rechtzeitig abgerufen werden, daß uns die Einhaltung etwa vereinbarter Lieferfristen möglich bleibt. Abrufaufträge werden spätestens mit Ablauf des 9.Monats nach Erhalt der Bestellung, auch ohne schriftlichen Abruf, ausgeliefert. Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen.
§7 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer restlosen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle der Verarbeitung dieser Waren erwerben wir an den durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen ein Miteigentum im Verhältnis zum Lieferwert. Falls von uns gelieferte Ware, ob unverarbeitet oder nicht, vom Besteller weiterveräußert wird, tritt der Besteller schon jetzt, die ihm erwachsenen Ansprüche gegen seinen Käufer in Höhe des Verkaufspreises der von uns gelieferten Ware, an uns ab. Unsere Vorbehaltsrechte erlöschen erst dann, wenn der Besteller unsere sämtlichen Ansprüche getilgt hat. Übersteigen die uns zustehenden Vorbehaltsrechte unsere Forderungen an den Besteller um mehr als 20%, sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet.Der Besteller hat an allen zum Wirksamwerden des Eigentumsvorbehaltes (Registrierung oder dergleichen) oder eines vergleichbaren Sicherungsrechtes für die bei Lieferungen ins Ausland erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.
§8 Gewährleistung
Beanstandungen erkennbarer Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Werktagen nach Empfang der Sendung. Beanstandungen versteckter Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 7 Werktagen, nach Entdeckung, schriftlich geltend gemacht werden und wenn das der Ware beigefügte Etikett an uns zurückgesandt wird. Eine Beanstandung offener Mängel ist ausgeschlossen, sobald die Ware verarbeitet wurde.Im Falle einer begründeten Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl entweder kostenlose Ersatzlieferung oder Preisminderung nach billigen Ermessen. Unterbleiben Ersatzlieferung oder Preisminderung durch uns, kann der Besteller (wenn eine uns schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 3 Wochen fruchtlos verstrichen ist) vom Vertrag zurücktreten oder von sich aus den Preis angemessen mindern. Ersetzte Waren sind unfrei an uns zurückzusenden.Schadensersatzansprüche des Bestellers sind auch bei Unterbleiben oder Verzögerung einer Ersatzlieferung ausgeschlossen. Nach Abruf von sechs Monaten seit Lieferung verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche.
§9 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Bestellers können nur insoweit an uns gestellt werden, als sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder einer Pflichtverletzung bei den Vertragsverhandlungen durch uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruhen. Das gleiche gilt auch für von uns gegebene Empfehlungen bestimmter Typen und Werkstoffe. Den von unsgegebenen Werkstoffempfehlungen und Einbauvorschlägen liegen die von uns vom Kunden genannten Parameter und Einsatzbedingungen zugrunde. Es bedarf zu ihrer Anwendung in jeden Fall praktischer Versuche im Betrieb des Kunden. Aufgrund der Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten unserer Waren können wir im Einzelfall keine Gewähr für die Richtigkeit unserer Empfehlungen übernehmen.
§10 Einbauvorschläge
Sämtliche Einbauvorschläge sind unser geistiges Eigentum und sind gegenüber Dritten geheimzuhalten. Alle patentrechtlichen Ansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor.
§11 Datenschutz
Nach Erteilung eines Lieferauftrages werden die Daten des Bestellers in unserer firmeneigenen EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet, soweit dies geschäftsnotwendig und gesetzlich zulässig ist.
§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand (auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks) ist Balingen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen aus gerichtlichen Mahnverfahren.Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§13 Sonstiges
Sollte ein Teil dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf den übrigen Teil keinen Einfluß.Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung der vorstehenden Schriftformabreden selbst.
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